Vorlage einer Krankmeldung vom Arzt

 

Nach §20 (1) BaySchO, Absatz 2
verlangt die St. Hedwig-Grundschule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses / Attest / Krankmeldung
1. bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder
    am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises oder
2. wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen
    oder Zweifel an der Erkrankung bestehen