Nach §20 (1) BaySchO, Absatz 2
verlangt die St. Hedwig-Grundschule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses / Attest / Krankmeldung
1. bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder
am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises oder
2. wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen
oder Zweifel an der Erkrankung bestehen